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Allgemeines zu Erden,Sand, Tragschichten und Substrate
Es gibt eine Vielzahl von Regelwerken wie z.B. die FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.), die LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall LAGA). Die LAGA ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz zur Lösung abfallwirtschaftlicher Aufgabenstellungen und erarbeitet darin Merkblätter, Richtlinien und Informationsschriften. Boden wird je nach Belastung mit Schwermetallen und anderen schädlichen Stoffen in verschiedene Klassen eingeteilt. Wie z.B. Z0, Z1, Z2 usw. Sie haben keine Rechtsgrundlage und sind lediglich eine Empfehlung oder eine Richtlinie. Es gibt die TGL (Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingung). Die TGL-Standards waren – im Gegensatz zur DIN-Norm in der Bundesrepublik Deutschland – Vorschrift mit Gesetzescharakter und galten nicht nur als Empfehlung. Dann gibt es noch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen mit ihren technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (TL G SoB-Stb04). Weiterhin haben wir noch die EU-Normen DIN EN 12620 u. DIN EN 13149 und DIN EN 13043. Dann hätten wir noch das interessanteste rechtsverbindliche Nachschlagewerk: Das Bundesbodenschutzgesetz und die Düngemittelverordnung. In diesen Werken werden Anforderungen an Erden, Sande, Tragschichten u. Substrate rechtsverbindlich geregelt wie z.B. Nährstoffuntersuchungen, Nährstoffverhältnis, Wasserinfiltration, Wasserduchlässigkeit, Porenvolumen, Schadstoffe u.v.m. . Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter und wir sprechen gerne eine Empfehlung für Ihr Vorhaben aus.